§ 1 Die Research Gallery GmbH übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus.
§ 2 Die Research Gallery GmbH unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie das zu zahlende Honorar angegeben werden.
Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Soweit der Auftraggeber mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für die Research Gallery GmbH nicht offensichtlich ist, weist ihn die Research Gallery GmbH darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich sein Ziel offenlegen.
§ 3 Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von der Research Gallery GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann die Research Gallery GmbH ein zusätzliches Honorar verlangen. Mehrkosten, die von der Research Gallery GmbH nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die von der Research Gallery GmbH bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann die Research Gallery GmbH gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend definiert sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 4 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die Research Gallery GmbH nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
§ 5 Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Untersuchungsberichte auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten nicht für die Untersuchungsergebnisse selbst (vgl. § 6). Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei die Research Gallery GmbH als Verfasser des Untersuchungsberichts benennen.
§ 6 Die Untersuchungsergebnisse stehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, nur dem jeweiligen Auftraggeber zu dessen freier Verfügung. Der Auftraggeber stellt die Research Gallery GmbH von allen Ansprüchen frei, die gegen die Research Gallery GmbH geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z. B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen wirbt).
§ 7 Der Research Gallery GmbH verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und den angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei der Research Gallery GmbH. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
§ 8 Die Mitwirkung des Auftraggebers an der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist die Research Gallery GmbH verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Deswegen entstehende Mehrkosten können vom Auftraggeber getragen werden.
§ 9 Die Research Gallery GmbH verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
§ 10 Die Research Gallery GmbH ist verpflichtet, sämtliche ihr vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.
§ 11 Gewährleistung und Haftung der Research Gallery GmbH richten sich, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Will der Auftraggeber bei nicht termingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Research Gallery GmbH beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachte Teilleistung sei für ihn nicht mehr von Interesse, so muss er dieses fehlende Interesse glaubhaft machen. Nicht vorhersehbare, atypische Schäden und Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, sind sowohl bei Verzug als auch bei Schlechterfüllung dem Auftraggeber nicht zu ersetzen, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Die Research Gallery GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit das Verhalten zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen können muss, und nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 12 Sollte die Lieferung der Untersuchungsberichte/Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Testmaterial beschädigt werden oder verloren gehen, kann der Auftraggeber der Research Gallery GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Research Gallery GmbH steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Testmaterial ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruhen, die
a) außerhalb des betrieblichen Bereichs der Research Gallery GmbH liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers, und von der Research Gallery GmbH nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, oder die auf Naturkatastrophen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, hoheitliche Eingriffe und Arbeitskämpfe zurückzuführen sind;
b) zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs der Research Gallery GmbH liegen, jedoch von dieser nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen; ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Für Produkttests gelten die folgenden Bestimmungen: Der Auftraggeber stellt die Research Gallery GmbH von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch einen Fehler des zu testenden Produkts verursacht werden, gegen die Research Gallery GmbH oder gegen Mitarbeiter der Research Gallery GmbH gestellt werden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen/Untersuchungen/Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, garantiert er, dass sich dabei kein Hinweis darauf ergeben hat, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen der Research Gallery GmbH zur Verfügung gestellt werden, damit diese an die Testteilnehmern weitergegeben werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
§ 14 Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung. Deswegen ist eine Hälfte der vereinbarten Honorarsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung und die andere Hälfte bei Ablieferung der Ergebnisse fällig. Es kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
§ 15 Erfüllungsort ist der Sitz der Research Gallery GmbH, Hamburg. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg, HRB 133138.
§ 16 Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten so weit wie möglich entspricht.
§ 17 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen nicht die Zusammenarbeit zwischen privatrechtlich verfassten Markt- und Sozialforschungsinstituten zur Erfüllung von Aufträgen.
Stand: Juli 2016